Zum Hauptinhalt springen

Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

Der Kreis der Zutrittsberechtigten in Strahlenschutzbereiche ist in § 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen der Strahlenschutzverordnung klar geregelt und unterscheidet hierbei zwischen Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Die Einhaltung der Regelungen obliegt dem Strahlenschutzverantwortlichen.

Tabelle mit Regelungen für den Zutritt zu den unterschiedlichen Strahlenschutzbereichen.

Zutritt zuRegelungen

Überwachungsbereich

Zutritt nur erlaubt, wenn

  • Person in diesem Bereich eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnimmt,
  • der Aufenthalt der Person in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihr selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist,
  • sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder
  • Besucher sind

Kontrollbereich

Zutritt nur erlaubt, wenn

  • Person zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden muss,
  • der Aufenthalt der Person in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihr selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder
  • bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist.

Sperrbereich

Zutritt nur erlaubt, wenn

  • Person zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden muss und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder
  • der Aufenthalt der Person in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihr selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat.

Aus den Regelungen folgt klar, dass Besucher keinen Zutritt zu Kontroll- und Sperrbereichen haben.

Aber:
Die zuständige Behörde kann gestatten, dass auch anderen Personen der Zutritt zu Strahlenschutzbereichen erlaubt werden kann, wenn ein angemessener Schutz dieser Personen gewährleistet ist. Betretungsrechte auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen bleiben unberührt (z. B. § 55 Abs. 2 StrSchV).

Zur Einhaltung dieser regulatorischen Rahmenbedingungen dienen technische und organisatorische Maßnahmen. Um den Zutritt effektiv und sicher zu steuern, werden meist Kombinationen aus verschiedenen Systemen eingesetzt:

Physische Barrieren: Abschließbare Türen, bauliche Abschirmungen (Blei, Schwerbeton) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konforme Verriegelungen.

Foto einer geöffneten Zugangstüre zu einem Lagerbereich für Kernbrennstoffe. Rechts befinden sich Bleitresore zur Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe.

Warnsysteme: Optische (z.B. rot leuchtende Warnlampen, "Röntgen an") und akustische Signale.

Eingang zu einem Kontrollbereich. Die drei Warnlampen rechts oben zeigen den aktuellen Betriebszustand des im Raum hinter der Türe befindlichen Messsystems an.

Eingang zu einem Kontrollbereich. Die drei Warnlampen rechts oben zeigen den aktuellen Betriebszustand des im Raum hinter der Türe befindlichen Messsystems an (Betrieb - Störung - Strahlung).

Elektronische Zutrittskontrolle: Zutrittsleser (RFID, Transponder, Chipkarten) oder biometrische Systeme. Diese stellen sicher, dass nur Personen mit der entsprechenden Berechtigung und gültigen Unterweisung den Raum betreten können.

Transponderleser mit vorgehaltenem RFID-Chip.

Transponderleser mit vorgehaltenem RFID-Chip. Durch Programmierung des Lesegeräts werden Zutrittsberechtigungen vergeben.

Interlock-Systeme: Türen zu Strahlungsanlagen sind oft direkt mit der Strahlenquelle gekoppelt. Wird die Tür geöffnet oder der Bereich betreten, schaltet sich die Anlage automatisch ab oder fährt in eine sichere Position.

Kennzeichnung: Strahlenschutzbereiche sind mit Schildern und Hinweisen eindeutig, deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Der Zutritt muss kontrolliert werden.

Fotos von typischen Schildern zur Kennzeichnung von Kontrollbereichen (von links nach rechts: Kontrollbereich, Kontrollbereich mit offenen radioaktiven Stoffen, Sperrbereich).

EducTUM

Kontakt

Dr. Thomas Bücherl
Technische Universität München
Radiochemie München RCM
Walther-Meißner-Str. 3
85748 Garching
Deutschland

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Förderkennzeichen 15S9443