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Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
Der Kreis der Zutrittsberechtigten in Strahlenschutzbereiche ist in § 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen der Strahlenschutzverordnung klar geregelt und unterscheidet hierbei zwischen Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Die Einhaltung der Regelungen obliegt dem Strahlenschutzverantwortlichen.
Tabelle mit Regelungen für den Zutritt zu den unterschiedlichen Strahlenschutzbereichen.
| Zutritt zu | Regelungen |
|---|---|
|
Überwachungsbereich |
Zutritt nur erlaubt, wenn
|
|
Kontrollbereich |
Zutritt nur erlaubt, wenn
|
|
Sperrbereich |
Zutritt nur erlaubt, wenn
|
Aus den Regelungen folgt klar, dass Besucher keinen Zutritt zu Kontroll- und Sperrbereichen haben.
Aber:
Die zuständige Behörde kann gestatten, dass auch anderen Personen der Zutritt zu Strahlenschutzbereichen erlaubt werden kann, wenn ein angemessener Schutz dieser Personen gewährleistet ist. Betretungsrechte auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen bleiben unberührt (z. B. § 55 Abs. 2 StrSchV).
Zur Einhaltung dieser regulatorischen Rahmenbedingungen dienen technische und organisatorische Maßnahmen. Um den Zutritt effektiv und sicher zu steuern, werden meist Kombinationen aus verschiedenen Systemen eingesetzt:
Physische Barrieren: Abschließbare Türen, bauliche Abschirmungen (Blei, Schwerbeton) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konforme Verriegelungen.

Foto einer geöffneten Zugangstüre zu einem Lagerbereich für Kernbrennstoffe. Rechts befinden sich Bleitresore zur Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe.
Warnsysteme: Optische (z.B. rot leuchtende Warnlampen, "Röntgen an") und akustische Signale.

Eingang zu einem Kontrollbereich. Die drei Warnlampen rechts oben zeigen den aktuellen Betriebszustand des im Raum hinter der Türe befindlichen Messsystems an (Betrieb - Störung - Strahlung).
Elektronische Zutrittskontrolle: Zutrittsleser (RFID, Transponder, Chipkarten) oder biometrische Systeme. Diese stellen sicher, dass nur Personen mit der entsprechenden Berechtigung und gültigen Unterweisung den Raum betreten können.

Transponderleser mit vorgehaltenem RFID-Chip. Durch Programmierung des Lesegeräts werden Zutrittsberechtigungen vergeben.
Interlock-Systeme: Türen zu Strahlungsanlagen sind oft direkt mit der Strahlenquelle gekoppelt. Wird die Tür geöffnet oder der Bereich betreten, schaltet sich die Anlage automatisch ab oder fährt in eine sichere Position.
Kennzeichnung: Strahlenschutzbereiche sind mit Schildern und Hinweisen eindeutig, deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Der Zutritt muss kontrolliert werden.

Fotos von typischen Schildern zur Kennzeichnung von Kontrollbereichen (von links nach rechts: Kontrollbereich, Kontrollbereich mit offenen radioaktiven Stoffen, Sperrbereich).
