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Kontamination und Dekontamination

Trotz aller getroffener Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Kontaminationen kommen. Dies kann durch Unachtsamkeit bei der Durchführung von Arbeiten erfolgen, durch technische Defekte, unerwartete chemische Reaktionen etc.

Wichtig ist – neben der Einhaltung der Schutzmaßnahmen – die Kenntnis darüber wie im Fall der Fälle (d. h. einer aufgetretenen Kontamination) damit umgegangen werden soll.

Dies wollen wir in den nächsten Abschnitten behandeln.

Kontamination

Als Kontamination wird eine „Verschmutzung“ von Objekten oder Bereichen mit radioaktivem Material bezeichnet. Kontaminationen sind im Allgemeinen nicht festhaftend und können somit verschleppt werden, wenn sie nicht sofort eingegrenzt und beseitigt werden.

Insbesondere bei Verschleppungen besteht die Gefahr der Inkorporation.

Inkorporation und Schutzmaßnahmen

Als Inkorporation wird die Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den menschlichen Körper bezeichnet. Die Aufnahme kann durch

  • Inhalation über die Atemwege,
  • die Nahrung und
  • die Haut

erfolgen.

Speziell Hautverletzungen, wie wunde Hautstellen und offene Wunden stellen mögliche Aufnah-mewege dar, die oftmals leicht übersehen werden können.

Zur Vermeidung von Inkorporationen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gelten im Prinzip dieselben Regeln wie beim Umgang mit giftigen Substanzen. Im Arbeitsbereich

  • nicht essen,
  • nicht trinken,
  • nicht rauchen,
  • nicht schminken,
  • kein Zutritt mit offenen Wunden,
  • Verschleppung vermeiden
  • gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung tragen,
  • regelmäßige Überprüfungen auf Kontaminationen.

Maßnahmen bei festgestellter Kontamination

Wird eine Kontamination festgestellt, sowohl an Personen oder auch an Oberflächen, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Dekontamination eingeleitet werden. Diese dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse dafür besitzen. Im Zweifelsfall und bei Problemen und Fragen ist der zuständige Strahlenschutzbeauftragte zu kontaktieren. Dieser ist in den ausliegenden Strahlenschutzanweisungen benannt.

Dekontamination

Bei einer Kontamination wird zwischen

unterschieden.

In beiden Fällen ist eine Dekontamination unverzüglich einzuleiten um

  • Verschleppungen der Kontamination,
  • Kontamination weiterer Personen oder
  • Inkorporation

zu vermeiden.

Zu beachten ist, dass Personendekontamination vor Oberflächendekontamination zu erfolgen hat!

Personendekontamination

Wird eine Kontamination festgestellt, sowohl an Personen oder auch an Oberflächen, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Dekontamination eingeleitet werden. Diese dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse dafür besitzen. Im Zweifelsfall und bei Problemen und Fragen ist der zuständige Strahlenschutzbeauftragte zu kontaktieren. Dieser ist in den ausliegenden Strahlenschutzanweisungen benannt.

Wird eine Kontamination festgestellt, dann heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren und gegebenenfalls eine weitere Person zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Mit der Dekontamination ist möglichst schnell zu beginnen!

Ablauf:

  • kontaminierten Bereich mit viel kaltem Wasser waschen
  • Kontaminationsmessung durchführen um den Erfolg der Dekontaminationsmaßnahme zu überprüfen
  • Maßnahme (waschen, messen) solange wiederholen bis Kontamination beseitigt ist oder der Messwert unverändert bleibt.

Sollte die Kontamination immer noch vorhanden sein, ist der zuständige Strahlenschutzbeauftragte zu kontaktieren, der die weiteren Schritte festlegt.

Anmerkung:
Der zuständige Strahlenschutzbeauftragte ist in jedem Fall über die aufgetretene Kontamination zu informieren. Vorrang hat aber die Personendekontamination.

Neben dieser allgemeinen einfachen Personendekontaminationsmaßnahme werden noch weitere spezifische Maßnahmen zur Personendekontamination angewandt.

Hautdekontamination

Auch hier ist so schnell wie möglich mit der Dekontamination zu beginnen.

Ablauf:

  • kontaminierten Bereich mit viel kaltem Wasser waschen.
  • den kontaminierten Bereich gegebenenfalls mit milder Seife oder Dekontaminationslotion hautschonend waschen.
  • hierbei die Schutzbarriere der Haut nicht verletzten, da sonst Inkorporationsgefahr besteht.
  • Möglichst nur den kontaminierten Bereich waschen, da sonst Gefahr einer Ausbreitung der Kontamination auf größere Bereiche besteht.
  • den Waschvorgang zwei- bis dreimal wiederholen.
  • jeder Waschvorgang sollte maximal 2 Minuten dauern

Zu beachten:

  • vermeiden von Hautreizungen
  • Hände sind vorsichtig mit Einweghandtüchern zu trocknen (Beachte: gebrauchte Einweghandtücher sind als radioaktiver Abfall zu entsorgen)
  • mit Kontrollmessungen den Erfolg der Dekontamination überprüfen
  • die verbleibende Kontamination soll unter 10 Bq/cm2 liegen (Richtwert nach SSK-Empfehlung)

Ergeben die Messungen Werte über 10 Bq/cm2, d. h. existiert eine verbleibende Hautkontamination, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich:

  • Hinzuziehen des Strahlenschutzbeauftragten
  • Anforderung von ärztlicher Unterstützung
  • Abschätzung der Hautdosis
  • Entscheidung über weitere Dekontaminationsmaßnahmen
  • Dokumentation des Vorfalls und aller durchgeführter Maßnahmen

Dekontamination im Bereich des Kopfes

Achtung:
Bei Kontaminationen des Kopfes besteht eine erhöhte Inkorporationsgefahr. Dies ist bei allen durchzuführenden Maßnahmen zu berücksichtigen!

Vorbereitung (nach Möglichkeit):

  • Mund- und Nasenschutz anlegen
  • „Schwimmbrille“ als Augenschutz verwenden
  • Hörgänge wasserdicht verschließen

Anmerkung:
Die zur Durchführung der Dekontamination erforderlichen Utensilien müssen vorgehalten werden.

Ablauf:

  • Vorbereitende Maßnahmen durchführen
  • Haare mit reichlich Wasser waschen oder Haare kürzen
  • Helfer müssen geeignete Schutzkleidung tragen (Handschuhe etc.)
  • Waschvorgang mit nach hinten geneigtem Kopf
  • Kontaminiertes Wasser darf nicht in Mund, Nase, Augen und/oder Ohren gelangen
  • mit Kontrollmessungen den Erfolg der Dekontamination überprüfen
  • die verbleibende Kontamination soll unter 10 Bq/cm2 liegen (Richtwert nach SSK-Empfehlung)

Ergeben die Messungen Werte über 10 Bq/cm2, d. h. existiert eine verbleibende Hautkontamination, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich:

  • Hinzuziehen des Strahlenschutzbeauftragten
  • Anforderung von ärztlicher Unterstützung
  • Abschätzung der Hautdosis
  • Entscheidung über weitere Dekontaminationsmaßnahmen
  • Dokumentation des Vorfalls und aller durchgeführter Maßnahmen

Dekontamination von Mund, Nase, Ohren und Augen

Das Spülen mit reichlich kaltem Wasser wird als Erstmaßnahme der Dekontamination von Mund, Nase, Ohren oder Augen empfohlen. Dabei den Inkorporationsschutz beachten!

Mögliche Maßnahmen:

  • Augendusche anwenden
  • Rachenabstrich und Schnäuzproben sind für spätere Aktivitätsbestimmungen aufzubewahren
  • Mund mit reichlich Wasser spülen
  • Kontamination der Nase durch Schnäuzen verringern
  • Für weitere Maßnahmen ist ein HNO- bzw. Augenarzt hinzuzuziehen

Dekontamination von Fingernägeln und Hautfalten

Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten die Schutzbarriere der Haut nicht zu verletzen (Inkorporationsgefahr!).

Mögliche Maßnahmen:

  • Nagelreiniger verwenden
  • weiche Nagelbürste verwenden
  • Klebestreifen verwenden

Ganzkörperdekontamination

Eine Ganzkörperdekontamination durch duschen mit lauwarmem (besser kaltem) Wasser erfolgt nur bei großflächiger Kontamination des Körpers um eine Ausbreitung der Kontamination auf nicht-kontaminierte Bereiche zu minimieren. Dabei ist das Inkorporationsrisiko zu beachten!

Vorbeugende Maßnahmen

Speziell zur Vermeidung von Inkorporationen über die Haut empfehlen sich als vorbeugende Maßnahmen

  • eine regelmäßige Kontrolle der Haut sowie
  • eine regelmäßige, effektive Hautpflege mit geeigneten Hautpflegemitteln

Maßnahmen bei Oberflächenkontamination

Wird eine Oberflächenkontamination festgestellt, dann gilt wie bei Personenkontaminationen zunächst einmal Ruhe zu bewahren und gegebenenfalls weitere Personen zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Mit der Dekontamination ist möglichst schnell zu beginnen!

Durchzuführende Maßnahmen:

  • Zur Vermeidung des Kontaminationsrisikos für Personen sind unverzüglich zusätzliche Schutzausrüstung, wie Handschuhe und Überschuhe anzuziehen.
  • Die kontaminierten Flächen sind großräumig abzusperren und zu kennzeichnen.
  • Geeignete Gefäße in ausreichender Anzahl zur Aufnahme der Dekontaminationsabfälle bereitstellen.
  • Nach Möglichkeit die Art der Strahlung ermitteln (Alpha-Strahler breiten sich durch ihre Rückstreuimpulse beim Zerfall weiter aus).
  • Radioaktive Flüssigkeiten mit saugfähigem Material wie Tüchern aufnehmen.
  • Oberfläche von außen nach innen mit Seifenlösung oder Dekontaminationsmittel wischen.
  • mit Kontrollmessungen den Erfolg der Dekontamination überprüfen.
  • die verbleibende Kontamination soll unter 10 Bq/cm2 liegen (Richtwert nach SSK-Empfehlung).
  • Vorgang so lange wiederholen, bis Kontamination unter Richtwert liegt.
  • Ist eine Dekontamination nicht möglich, entscheidet der zuständige Strahlenschutzbeauftragte über die weiteren Schritte.
  • Restkontaminationen werden abgedeckt oder abgeklebt.
  • Durchführen von Kontaminationsmessungen an allen an der Dekontamination beteiligten Personen um Verschleppung auszuschließen.

EducTUM

Kontakt

Dr. Thomas Bücherl
Technische Universität München
Radiochemie München RCM
Walther-Meißner-Str. 3
85748 Garching
Deutschland

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