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Umgang mit radioaktiven Stoffen

Radioaktive Stoffe können nach ihren physischen Eigenschaften in zwei Kategorien unterteilt werden, in umschlossene radioaktive Stoffe und offene radioaktive Stoffe.

Umschlossene radioaktive Stoffe

Umschlossene radioaktive Stoffe sind

  • ständig von einer allseitig dichten, festen und inaktiven Hülle umschlossen, deren Dicke mindestens 2 mm beträgt oder,
  • alternativ, in festen inaktiven Stoffen so eingebettet, dass bei den üblichen betriebsmäßigen Beanspruchungen ein Austritt radioaktiver Stoffe mit Sicherheit verhindert wird.

Bei üblicher betriebsmäßiger Beanspruchung besteht bei der Verwendung umschlossener radioaktiver Stoffe nur eine geringe Inkorporationsgefahr. Bei Beschädigung des Strahlers besteht Kontaminationsgefahr.

Zur Vermeidung externer Strahlenexpositionen sind im Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen folgende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Zur Minimierung der Strahlenexposition (Dosis) dürfen die umschlossenen Quellen nicht mit der bloßen Hand benutzt werden.
  • Vor Beginn der Arbeiten ist ein geeigneter Arbeitsplan aufzustellen, der die Minimierung der Strahlenexposition zum Ziel hat.
  • Nicht benutzte Strahler sind in dafür vorgesehenen Schutzbehältern aufzubewahren.
  • Die Ortsdosisleistung ist zu kontrollieren und gegebenenfalls durch
  • Verwendung von Abschirmungen zu minimieren.
  • Es ist zu prüfen, ob gegebenenfalls Kontroll- und Überwachungsbereiche abgegrenzt werden müssen.

Der Einsatz umschlossener radioaktiver Stoffe ist vielseitig, sowohl in Industrie und Forschung als auch in der Medizin. Zum Beispiel dienen umschlossene Strahler als Kalibrierquellen für Messgeräte, oder als Strahlenquellen in der Strahlentherapie (BfS).

Darstellung verschiedener umschlossener radioaktiver Stoffe (Kalibrierstrahler) vor einem Datenblatt eines Kalibrierstrahlers.

Darstellung verschiedener umschlossener radioaktiver Stoffe (Kalibrierstrahler) vor einem Datenblatt eines Kalibrierstrahlers.

Offene radioaktive Stoffe

Als offene radioaktive Stoffe werden alle radioaktiven Stoffe bezeichnet, die keine umschlossenen radioaktiven Stoffe sind. Bei ihnen kann es sich um

  • radioaktive Flüssigkeiten,
  • radioaktive Gase,
  • radioaktive Pulver,
  • radioaktive Aerosole und
  • radioaktive Feststoffe mit Abmessungen unter 2 mm

handeln.

Bei all diesen Stoffen besteht im Regelgebrauch Kontaminations- und Inkorporationsgefahr.

Dies spiegelt sich auch in den wichtigen Verhaltens- und Arbeitsregeln, die ergänzend zu den sinngemäß für offene radioaktive Stoffe anzuwendenden Schutzmaßnahmen für umschlossene Stoffe im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen zu berücksichtigen sind.

  • Zum Schutz gegen Oberflächenkontaminationen sind Arbeitsflächen nach Möglichkeit mit Folien oder saugfähigen Auflagen abzudecken.
  • Der Umgang mit pulverförmigem Material oder das Erhitzen von Flüssigkeiten ist in Radionuklidabzügen oder geschlossenen Arbeitszellen (glove boxes) durchzuführen, um die Gefahr von (großflächigen) Kontaminationen zu reduzieren.
  • Bei schwierigen Arbeitsvorgängen empfiehlt es sich, diese zuerst mit inaktiven Stoffen zu erproben, und erst danach mit radioaktiven Stoffen auszuführen.
  • Für möglichst kontaminationsfreies Arbeiten sind die Arbeitsplätze und -geräte für Arbeiten mit radioaktiven Stoffen und inaktiven Stoffen zu trennen.

Offene radioaktive Stoffe sind meist in Forschungslaboren zu finden. Auch Medikamente, die zur Therapie mit radioaktiven Stoffen angereichert sind, zählen als offene radioaktive Stoffe (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz).

C-14

C-14

radioaktiver Rückstand

radioaktiver Rückstand

Si-32 Proben

Si-32 Proben

Sr-90 (HRQ)

Sr-90 (HRQ)

Uran-Partikel

Uran-Partikel

Uranoxid

Uranoxid

  • C-14
  • radioaktiver Rückstand
  • Si-32 Proben
  • Sr-90 (HRQ)
  • Uran-Partikel
  • Uranoxid

Beispielhafte Fotos für offene radioaktive Stoffe.

EducTUM

Kontakt

Dr. Thomas Bücherl
Technische Universität München
Radiochemie München RCM
Walther-Meißner-Str. 3
85748 Garching
Deutschland

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